| 3.1
Mehrbedarfsleistungen |
Während der Schwangerschaft hat die Studierende,
unabhängig ob sie Leistungen nach dem
SGB II
bekommt, Anspruch auf Mehrbedarfszuschläge.
Das Einkommen der Studierenden darf nicht oder
nur geringfügig über dem Regelsatz
nach SGB II liegen.
Studentinnen, die schwanger
sind oder ein Kind betreuen, haben Anspruch
auf folgenden Leistungen:
- Mehrbedarf für Schwangere nach der 12.
Schwangerschaftswoche (§ 21 Abs. 2 SGB
II).
- Mehrbedarf für Alleinerziehende mit
einem Kind unter 7 oder 2 Kindern unter 16
Jahren (§ 21 Abs. 3 SGB II).
Auf einmalige
Leistungen wie Schwangerschaftsbekleidung,
Kindererstausstattung, Kinderbett, Hochstuhl
etc. haben Studierende auch einen Anspruch
(§ 23 Abs. 3 SGB II).
Ein Antrag sollte ab dem Schwangerschaftsmonat
gestellt werden und zwar im Jobcenter.
| 3.2
Gebühren-Befreiung & Telekom-Sozialtarif |
Rundfunk-Gebühren-Befreiung:
Empfängern von ALG II können von
der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden.
Antragsformulare sind im Sozialamt, bei der
Caritas oder im Internet (www.gez.de)
erhältlich. Die Bearbeitung der Anträge
erfolgt durch die Landesrundfunkanstalt Köln
(GEZ).
Sozialtarif für
Anschlüsse
der Telekom: Dabei handelt es sich
um eine Vergünstigung, welche die Deutsche
Telekom bedürftigen Menschen gewährt.
Voraussetzung ist die Rundfunk-Gebühren-Befreiung
der GEZ. Im örtlichen T-Punkt kann
der Antrag gestellt werden.
3.3
Förderungen & Vergünstigungen in Magdeburg |
Landesstiftung "Familien
in Not"
Die Bundesstiftung "Mutter
und Kind" hilft
Eltern, die sich in einer Notlage befinden,
d.h. wenn andere Sozialleistungen nicht ausreichen
oder nicht rechtzeitig eintreffen. Sie hilft
mit einmaligen finanziellen
Beihilfen rund um die Schwangerschaft, Geburt
und Babyausstattung (vor allem für die
Erstausstattung des Kindes), die Weiterführung
des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung
sowie für die Betreuung des Kleinkindes.
Bei der örtlichen Schwangerschaftsberatungsstelle
erhält man entsprechende Antragsformulare.
Der Antrag sollte so früh wie möglich
gesellt werden.
Zur Schwangerschaftsberatungsstelle ist ein
Schwangerschaftsattest (z.B. Mutterpass) mitzubringen.
Bei konkretem und lebensnotwendigem Bedarf
(z.B. für Mobiliar, Elektrogeräte
oder Hilfen bei
Verschuldungen) können sich Eltern ferner
an die Landesstiftung "Familie in Not" wenden.
Stiftung "Familie
in Not Land Sachsen-Anhalt"
Halberstädter Straße 39a
39112 Magdeburg
3.4
Förderungen & Vergünstigungen
in Greifswald |
Wohnsituation: Wird
aufgrund der Geburt ein Wohnungswechsel notwendig
bietet das Studentenwerk Greifswald bevorzugt
für Studenten mit Kind Wohnungen
in der Makarenkostraße 47 a-c und
im Max-Kade-Haus (Hans Beimler Straße 9)
an. Nähere Informationen beim Studentenwerk
erhält man bei der Abteilung Studentisches
Wohnen (www.studentenwerk-greifswald.de).
Kultur-
und Sozialpass (KUS):
Studierende können einen KUS-Pass
beim Sozialamt beantragen. Mit dem KUS- Pass
kann man u.a. ermäßigt Bus fahren,
bekommt ermäßigte Kurse an der Volkshochschule
und ermäßigte Eintrittsgelder z.B.
in den Tierpark, im Freizeitbad, im Strandbad
Eldena
Tausch – Börse in
der Caritas: Im Tausch ist hier Baby- und Kinderbekleidung
zwischen 0 und 10 Jahren erhältlich. Die
Tausch-Börse befindet sich im Dachgeschoss
der Caritas und hat jeden Donnerstag zwischen
15 und 17.30 Uhr geöffnet.
Flohmärkte
in Kitas:
In der Regel richten die Kindertagesstätten
(Intergrative Montessori-Kindertagesstätte,
Arche Noah) im Frühjahr und Herbst Flohmärkte
aus. Interessierte können Sachen verkaufen
bzw. sehr preisgünstig Kinderbekleidung,
Spielzeug, Kinderwagen ect. erwerben. Die Flohmärkte
werden in der Ostsee Zeitung und im Blitz bekannt
gegeben.
Umsonst-Laden
Greifswald: Der Umsonst-Laden
weist ein reichhaltiges Angebot an Kinderbekleidung
und Spielzeug für Kinder auf. Gegen
eine Spende dürfen pro Person drei
Teile mitgenommen werden.