Uni-Alltag mit Kind
Finanzielles/Foerderung
Magdeburg mit Kind

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.Finanzielles/Förderung >>einmalige Leistungen

3.1 Mehrbedarfsleistungen

Während der Schwangerschaft hat die Studierende, unabhängig ob sie Leistungen nach dem SGB II bekommt, Anspruch auf Mehrbedarfszuschläge. Das Einkommen der Studierenden darf nicht oder nur geringfügig über dem Regelsatz nach SGB II liegen.

Studentinnen, die schwanger sind oder ein Kind betreuen, haben Anspruch auf folgenden Leistungen:

  • Mehrbedarf für Schwangere nach der 12. Schwangerschaftswoche (§ 21 Abs. 2 SGB II).
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 oder 2 Kindern unter 16 Jahren (§ 21 Abs. 3 SGB II).

Auf einmalige Leistungen wie Schwangerschaftsbekleidung, Kindererstausstattung, Kinderbett, Hochstuhl etc. haben Studierende auch einen Anspruch (§ 23 Abs. 3 SGB II). Ein Antrag sollte ab dem Schwangerschaftsmonat gestellt werden und zwar im Jobcenter.

 

3.2 Gebühren-Befreiung & Telekom-Sozialtarif

Rundfunk-Gebühren-Befreiung: Empfängern von ALG II können von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Antragsformulare sind im Sozialamt, bei der Caritas oder im Internet (www.gez.de) erhältlich. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Landesrundfunkanstalt Köln (GEZ).

Sozialtarif für Anschlüsse der Telekom: Dabei handelt es sich um eine Vergünstigung, welche die Deutsche Telekom bedürftigen Menschen gewährt. Voraussetzung ist die Rundfunk-Gebühren-Befreiung der GEZ. Im örtlichen T-Punkt kann der Antrag gestellt werden.

 

3.3 Förderungen & Vergünstigungen in Magdeburg

Landesstiftung "Familien in Not"

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind" hilft Eltern, die sich in einer Notlage befinden, d.h. wenn andere Sozialleistungen nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig eintreffen. Sie hilft mit einmaligen finanziellen Beihilfen rund um die Schwangerschaft, Geburt und Babyausstattung (vor allem für die Erstausstattung des Kindes), die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung sowie für die Betreuung des Kleinkindes. Bei der örtlichen Schwangerschaftsberatungsstelle erhält man entsprechende Antragsformulare. Der Antrag sollte so früh wie möglich gesellt werden.

Zur Schwangerschaftsberatungsstelle ist ein Schwangerschaftsattest (z.B. Mutterpass) mitzubringen. Bei konkretem und lebensnotwendigem Bedarf (z.B. für Mobiliar, Elektrogeräte oder Hilfen bei Verschuldungen) können sich Eltern ferner an die Landesstiftung "Familie in Not" wenden.

Stiftung "Familie in Not Land Sachsen-Anhalt"
Halberstädter Straße 39a
39112 Magdeburg

 

3.4 Förderungen & Vergünstigungen in Greifswald

Wohnsituation: Wird aufgrund der Geburt ein Wohnungswechsel notwendig bietet das Studentenwerk Greifswald bevorzugt für Studenten mit Kind Wohnungen in der  Makarenkostraße 47 a-c und im Max-Kade-Haus (Hans Beimler Straße 9) an. Nähere Informationen beim Studentenwerk erhält man bei der Abteilung Studentisches Wohnen (www.studentenwerk-greifswald.de).

Kultur- und Sozialpass (KUS): Studierende können einen KUS-Pass beim Sozialamt beantragen. Mit dem KUS- Pass kann man u.a. ermäßigt Bus fahren, bekommt ermäßigte Kurse an der Volkshochschule und ermäßigte Eintrittsgelder z.B. in den Tierpark, im Freizeitbad, im Strandbad Eldena

Tausch – Börse in der Caritas: Im Tausch ist hier Baby- und Kinderbekleidung zwischen 0 und 10 Jahren erhältlich. Die Tausch-Börse befindet sich im Dachgeschoss der Caritas und hat jeden Donnerstag zwischen 15 und 17.30 Uhr geöffnet.

Flohmärkte in Kitas: In der Regel richten die Kindertagesstätten (Intergrative Montessori-Kindertagesstätte, Arche Noah) im Frühjahr und Herbst Flohmärkte aus. Interessierte können Sachen verkaufen bzw. sehr preisgünstig Kinderbekleidung, Spielzeug, Kinderwagen ect. erwerben. Die Flohmärkte werden in der Ostsee Zeitung und im Blitz bekannt gegeben.

Umsonst-Laden Greifswald: Der Umsonst-Laden weist ein reichhaltiges Angebot an Kinderbekleidung und Spielzeug für Kinder auf. Gegen eine Spende dürfen pro Person drei Teile mitgenommen werden.